Produkte aus der Region sind bei Verbrauchern beliebt wie nie. Deshalb warb auch ein Münsteraner Markthändler mit Erdbeeren aus dem Münsterland. Doch wer dabei an das Westfälische Münsterland dachte, sah sich getäuscht: Die Erdbeeren stammten aus dem Oldenburger Münsterland, nördlich von Vechta und Cloppenburg. Der Händler wurde daher wegen dieser Ungenauigkeit als unzuverlässig angesehen und von der weiteren Teilnahme am beliebten Münsteraner Wochenmarkt auf dem Domplatz ausgeschlossen.
OVG-Münster, Beschluss vom 02.11.2017, 4 B 891/17 (aus NJW-Aktuell 51/2017, Seite 9)
→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht