Auch Youtuber trifft die Impressumpflicht aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 TMG (Telemediengesetz).
Der Youtuber „ApoRed“ verstieß hartnäckig gegen diese bestehende Verpflichtung. Deshalb verhängte die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein gegen ihn eine Geldbuße in Höhe von 1.050,00 € gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 TMG.
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