Der Briefverkehr zwischen dem Bundeskanzleramt und der Witwe des früheren Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl muss offengelegt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin aufgrund einer Klage der Berliner Zeitung „Der Tagesspiegel“.
Das Informationsinteresse überwiegt das Interesse der Kohl-Witwe Dr. Maike Kohl-Richter an Geheimhaltung. Sie könne nicht als Privatperson behandelt werden, da der Schriftverkehr im dienstlichen Zusammenhang stehe. Der Verbleib der Akten liege im öffentlichen Interesse.
Helmut Kohl hatte 2017 mehrere hundert Aktenordner mit nachhause genommen, die zu einem Großteil in Ludwigshafen-Oggersheim lagerfn sollen. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits entschieden, dass die Dienstakten in die Regierungszentrale gehören, und nicht in sein Privathaus. Nach wie vor ist nicht geklärt, wo die Akten heute tatsächlich sind.
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 29. April 2020, VG 2 K 202.18
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