Wird der Betreiber einer Internet-Handelsplattform auf eine klare Markenverletzung hingewiesen, muss er nicht nur das konkrete Angebot sofort sperren. Vielmehr muss er auch zukünftig gleichartige Verletzungen verhindern. Hierzu muss er Angebote des Verletzers manuell und zeitlich engmaschig kontrollieren oder den Verkäufer ganz von seiner Plattform ausschließen.
KG, Urteil vom 03.11.2015, 5 U 29/14 – www.aliexpress.com -.
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