Ein Fruchtnektar ist kein Saft.
Der „Rauch Happy Day“ enthält statt Maracuja-Saft in Wahrheit nur Maracuja-Nektar. Deshalb darf ein Kokos-Likör mit dem grafisch abgesetzten Zusatz „inkl. 1 l Maracuja-Saft“ nicht beworben werden, wenn es sich in Wahrheit nur um einen Nektar-Zusatz handelt.
OLG Rostock, Urteil vom 25. September 2019, 2 U 22/18
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