Eine Irreführung der angesprochenen Verbraucher über das Nichtvorhandensein einer Markenlizenz ist ausgeschlossen, wenn durch einen bereitgestellten Hinweis ohne Weiteres ersichtlich ist, dass die auf dem Schild einer Ware abgebildeten Kennzeichen ohne Zustimmung des Rechteinhabers aufgebracht worden sind.
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.10.2022, 6 W 61/22.
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