Auf dem IT-Rechtstag NRW im Herbst 2017 hat Rechtsanwalt Thomas Meinke vor über 100 Juristen aus ganz Nordrhein-Westfalen referiert. Thema des knapp einstündigen Vortrages war die Adwords-Werbung bei Google und die Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken als Sachwort oder weitgehend passende Keywords. Auch die Frage, ob Suchergebnisse auf Amazon oder ebay eine Markenverletzung sind, wurde ausführlich erörtert. Darum geht es etwa auch in den aktuellen BGH-Entscheidungen „Ortlieb“ und „go Fit“.
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