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Neuigkeit

IT-Rechtstag NRW

Auf dem IT-Rechtstag NRW im Herbst 2017 hat Rechtsanwalt Thomas Meinke vor über 100 Juristen aus ganz Nordrhein-Westfalen referiert. Thema des knapp einstündigen Vortrages war die Adwords-Werbung bei Google und die Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken als Sachwort oder weitgehend passende Keywords. Auch die Frage, ob Suchergebnisse auf Amazon oder ebay eine Markenverletzung sind, wurde ausführlich erörtert. Darum geht es etwa auch in den aktuellen BGH-Entscheidungen „Ortlieb“ und „go Fit“.


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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