Jeder vierte Onlinehändler wurde im letzten Jahr kostenpflichtig abgemahnt. Die Kosten beliefen sich auf EUR 1.500,00 bis über EUR 3.000,00. Marken- und Urheberrechtsverletzungen waren Gegenstand der meisten Abmahnungen.
Es folgten Verstöße gegen das Widerrufsrecht, sowie gegen die Preisangaben- und Produktkennzeichnungsvorschriften. Falsche oder fehlende Widerrufsbelehrungen oder -formulare, fehlende Hinweise auf gesetzliche Gewährleistungsrechte, die Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen, waren ebenso Gegenstand von Beanstandungen, wie der Versand von Werbe-Emails ohne Einwilligung, ein falsches Impressum oder die fehlerhafte Beschriftung des Bestell-Buttons.
Die meisten Abmahnungen kamen von Mitbewerbern und Schutzrechtsinhabern. Wer vorgesorgt hat, und sich rechtzeitig beraten ließ, blieb meist von Abmahnungen verschont. Die Kosten hierfür lagen mit ca. EUR 1.000,00 deutlich unter den Kosten einer Abmahnung. Wer sich gegen eine Abmahnung zur Wehr setzte, war in ¾ aller Fälle zumindest teilweise erfolgreich. Entweder konnten die Kosten gesenkt oder die Unterlassungserklärung modifiziert werden.
Ob vor oder nach einer Abmahnung: Eine anwaltliche Beratung lohnt stets.
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