Gerüche und Geschmäcker können nicht durch das Urheberrecht geschützt werden. Nach Auffassung des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof handelt es sich nicht um „Werke“ im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie. Grundsätzlich können durch das Urheberrecht nicht Ideen, Verfahren oder Methoden, sondern nur deren eigenständige Ausdrucksformen geschützt werden. Der Geschmack oder Geruch eines Käses kann jedoch nicht mit ausreichender Genauigkeit und Objektivität identifiziert werden. Ebenso wenig kann eine rechtwidrige „Kopie“ festgestellt werden. Dies gilt jedenfalls für den gegenwärtigen Stand der Technik.
Schlussanträge des Generalanwalts vom 25.07.2018, EuGH C-310/17
– Hexenkäse –
Hinweis: Auch die Eintragung von Geruchs- oder Geschmacksmarken (sogenannte olfaktorische Marken) ist nach geltendem Recht (noch) nicht möglich.
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