Das Bundesverfassungsgericht hat die Einrichtung eines internationalen einheitlichen Patentgerichts (EPG) gestoppt. Damit ist das geplante europäische Einheitspatent (Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung) vom Tisch.
BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2020, 2 BvR 739/17
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