Ein selbst ernannter „gerichtlicher“ Sachverständiger scheiterte vor dem Landgericht Augsburg. Es gibt nämlich nur öffentlich bestellte und vereidigte, zertifizierte, verbandsanerkannte und/oder geprüfte Sachverständige. Selbst ein Sachverständiger, der regelmäßig von einem Gericht mit Gutachten beauftragt wird, wird dadurch nicht zu einem „gerichtlichen Sachverständigen“. Er erhält auch keine gerichtliche Zulassung.
LG Augsburg, 2 HK O 2530/19
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