Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Neuigkeit

Kein Routerzwang

Internetanbieter dürfen nicht den Eindruck erwecken, bei der Bestellung von DSL-Tarifen sei der angebotene Router erforderlich. Eine entsprechende Werbung von 1&1 hat das Landgericht Koblenz als irreführend und als Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz verboten. Kunden dürfen während des Bestell­vorgangs nicht gezwungen werden, einen von mehreren abgebildeten Routern auszuwählen. § 41b Abs. 1 Satz 2 TKG (Telekommunikationsgesetz) garantiert vielmehr die Freiheit des Verbrauchers, sich jeden handelsüblichen DSL-Router zu beschaffen. Die freie Routerwahl ist ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben.

 

LG-Koblenz, Urteil vom 24.05.2019, 4 HKO 35/18


→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de