Das Landgericht Leipzig hat es abgelehnt, ein Urteil aus den USA zu vollstrecken.
Es geht um eine Klage der Firma Blizzard, Hersteller des Computerspiels „World of Warcraft“, gegen die Firma Bossland aus Zwickau. Diese vertreibt sogenannte
„Cheatbots“. Bei diesen „Bots“ handelt es sich um Hilfsprogramme für Online-Spiele, mit denen Figuren auf dem Bildschirm gesteuert und virtuelle (Wert-)Gegenstände eingesammelt werden können.
Mit solchen virtuellen Gütern werden hier zu Lande knapp 300 Millionen Euro jährlich verdient.
Ein Gericht in Kalifornien sprach Blizzard einen sogenannten „Strafschadensersatz“ in Höhe von 8,74 Millionen Dollar zu. Da aber das deutsche Recht einen derartigen Strafschadensersatz nicht kennt, lehnte das Landgericht Leipzig die Vollstreckung aus dem US-Urteil ab.
LG-Leipzig, Az. 05 O 3052/17
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