Im Rahmen von Wettbewerbsverstößen kommt es auf ein Verschulden nicht an. Auch technische Fehler oder menschliches Versagen könne eine Rechtsverletzung begründen.
LG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2021, 40 O 47/20
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Im Rahmen von Wettbewerbsverstößen kommt es auf ein Verschulden nicht an. Auch technische Fehler oder menschliches Versagen könne eine Rechtsverletzung begründen.
LG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2021, 40 O 47/20