Zustimmungen zur Mieterhöhung können nicht widerrufen werden. Die fernabsatzrechtlichen Vorschriften über den Widerruf bei Verbrauchergeschäften sind nicht anwendbar. Die Regelungen über die Miethöhe schützen Mieter ausreichend. § 312 Abs. 4 S. 1 BGB über Verträge über die Vermietung von Wohnraum sind einschränkend auszulegen. Bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gehen die Schutzmöglichkeiten aus §§ 558 ff. BGB vor.
BGH, Urteil vom 17.10.2018, VII ZR 94/17
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