Die Abbildung des nackten Oberkörpers einer Tänzerin und ihrer Brustwarzen darf nicht gelöscht werden. Dies beeinträchtigt die Meinungsfreiheit. Es ging um eine Programminformation des Fernsehsenders „arte“ und eine Löschung durch die Social-Media-Plattform „Facebook/Meta“.
→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht