Das Logistik- und Transportunternehmen „DACHSER“ klagte gegen den Hersteller eines Miniatur-Lkw-Modells wegen der Verwendung seines Namens auf einem Miniatur-Lkw-Modell.
Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage ab und hob ein entgegenstehendes Urteil des Landgerichts auf. Der Modellbauer beeinträchtige weder den Ruf noch die Wertschätzung des Speditionsunternehmens. Es handele sich lediglich um die Übernahme der in der Realität vorkommenden Original-Gestaltung.
OLG Köln, Urteil vom 29.04.2022, 6 U 178/21
Schon früher hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch die Verwendung von Herstellermarken von Original-Fahrzeugen bei Miniaturmodellen keine Markenverletzung darstelle.
BGH, Urteil vom 14.01.2020, I ZR 88/08 – Opel-Blitz II –
Zu einer abweichenden Entscheidung gelangte allerdings das Oberlandesgericht Frankfurt in einem ähnlichen Fall.
OLG Frankfurt, Urteil vom 09.05.2019, 6 U 98/18
→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht