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Neuigkeit

Keine Verwechselungsgefahr

Zwischen den beiden für Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich der Zahnmedizin beanspruchten Marken „INVISALIGN“ und „SWISS INSIDE SUISSEALIGN“ besteht keine Verwechselungsgefahr. Die angefochtene Marke ist mehr als doppelt so lang wie die Widerspruchsmarke, weist einen anderen Zeichenanfang auf und verfügt über ein gut wahrnehmbares grafisches Element (Logo).

BVGer Entscheid vom 23.03.2021, B-1084/2020 – INVISALIGN/ SWISS INSIDE SUISSEALIGN


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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