Die Drehbuchautorin Anika Decker klagte gegen Til Schweiger und seine Produktionsfirma auf Zahlung einer angemessenen Vergütungsbeteiligung an den Umsätzen der beiden erfolgreichen Kinofilme „Keinohrhase“ und „Zweiohrküken“. Die Berufung gegen das klagestattgebende Urteil des Landgerichts Berlin wurde vor dem Kammergericht Berlin seitens der Produktionsfirma zurückgenommen, so dass der Auskunftsanspruch der Autorin rechtskräftig ist.
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