Ob die Kennzeichnungskraft einer Unionsmarke erhöht ist, richtet sich nach dem maßgeblichen Kollisionsgebiet (hier: Deutschland) und nicht nach dem Gebiet der gesamten Europäischen Gemeinschaft.
BPatG-Beschluss vom 01.03.2016, – 29 W (pat) 33/13 (n.rkr.)
– Oxford-Club -.
→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht