„Ehre, wem Ehre gebührt“: Erfinder im Sinne von § 37 Abs. 1 PatG, kann nur eine natürliche Person sein. Maschinen können nicht als Erfinder benannt werden. Das Patentgesetz konstituiert ein Recht des Erfinders auf Namensnennung. Dadurch kommt eine Anerkennung seiner Erfindereigenschaft („Erfinderehre“) zum Ausdruck. Nach dem deutschen Patentrecht kann daher eine künstliche Intelligenz nicht als Erfinder benannt werden.
Bundespatentgericht, Beschluss vom 11.11.2021, 11 W (pat) 5/21 – FOOD CONTAINER“
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