Eine Großmutter darf keine Bilder ihres minderjährigen Enkels posten.
Deshalb müssen die Bilder auf Antrag der Kindesmutter von Omas Facebook-Pinterest–Accounts entfernt werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sie dort für die allgemeine Öffentlichkeit erreichbar und sogar von Dritten verbreitet und heruntergeladen werden können.
Bezirksgericht Gelderland (NL), Urteil vom 17.05.2020-C/05/368427.
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