Der eingetragene Verein „Eintracht Frankfurt e.V.“ ist mit rund 16.000 Mitgliedern der zweitgrößte Sportverein in Frankfurt mit 16 Abteilungen. Er gehörte im Jahr 1963 zu den Gründungsmitgliedern der deutschen Fußballbundesliga. Die Bezeichnung wurde bereits seit 1929 als Vereinsname verwendet und in das Vereinsregister Frankfurt am Main eingetragen. Er verfügt über zahlreiche eingetragene Marken, so die deutsche Wortbildmarke DE 100 755 8 vom 02.04.1979 und die Unionsmarke 945 396 1 vom 18.10.2010.
Bereits im Jahr 1907 wurde der „Sportverein Viktoria Eckenheim“ gegründet, er firmierte bis zum Jahr 2010 unter AC Frankfurt Eckenheim. am 12.01.2010 wurde aufgrund des Beschlusses einer Mitgliederversammlung der neue Name „AC Eintracht Frankfurt a.M. e.V.“ in das Vereinsregister eingetragen, zugleich meldete der Verein auch die Unionsmarke 895 071 9 „AC Eintracht Frankfurt a.M.“ unter anderem für Waren der Klassen 25 und 28 sowie Dienstleistungen der Klasse 41 an. Weiter betreibt er unter der Internetdomain www.ac-eintracht-frankfurt.de eine Webseite mit Fanshop und Sponsorenhinweisen.
Das Landgericht hat den Athletikclub wegen Namensanmaßung gemaß § 12 BGB und wegen Markenverletzung aus § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG zur Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung „AC Eintracht Frankfurt a.M. e.V.“ und zur Markenlöschung verurteilt. Der Vereinsname war ebenso aus dem Vereinsregister zu löschen, sowie die Internetdomain freizugeben. Zwischen den gegenüberstehenden Zeichen „Eintracht Frankfurt“ sowie „AC Eintracht Frankfurt a.M. e.V.“ bestand Verwechslungsgefahr.
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.08.2011, Az.: 2-06 O 162/11
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