Die Angabe „Klosterseer“ wird vom maßgeblichen Durchschnittsverbraucher nicht als Kennzeichnung der geografischen Herkunft des so bezeichneten Bieres verstanden. Unstreitig gibt es viele Seen, die Klostersee genannt werden. Keiner genießt überregionale Bekanntheit.
OLG-München, Urteil vom 17.03.2016, 29 U 2878/15 (rkr).
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