Wie gewonnen– so zerronnen: Die vom Landgericht Köln in I. Instanz zugesprochene Millionenentschädigung für die unzulässige Veröffentlichung von Zitaten aus Gespräche mit dem ehemaligen Memoiren-Schreiber von Altkanzler Helmut Kohl, Heribert Schwan, wird wohl nicht mehr fällig: Nach dem Tod von Helmut Kohl hat dessen Witwe Maike Kohl-Richter keinen Anspruch mehr auf eine Zahlung, weil die Geldentschädigung nicht vererbbar war. Damit bleiben die unzulässigen Veröffentlichungen in dem Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ finanziell ohne Folge für den Autor und seinen Verlag. Allerdings hat die Witwe bereits angekündigt, noch in Revision gehen zu wollen. Da diese vom zweitinstanzlich zuständigen Oberlandesgericht Köln nicht zugelassen wurde, muss sie zunächst Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Erst wenn diese positiv entschieden wird, besteht noch Aussicht auf eine Zahlung.
OLG-Köln, Urteil vom 29.05.2018, 15 U 66/17
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