Sparkassen und Banken dürfen die einfache Kontonutzung nicht als stillschweigende Zustimmung zu einer Gebührenerhöhung bewerten. Es reicht nicht aus, beispielsweise Geld abzuheben. Vielmehr ist eine ausdrückliche Zustimmung notwendig.
LG Hannover, Urteil vom 28.11.2022, 13 O 173/22
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