Wer die Kosten für einen Wochenendausflug einschließlich zweier Kästen Bier teilt, hat auch Anspruch auf einen Teil des Gewinns, der sich unter einem Kronkorken verbirgt. Wie das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 02.03.2017, Az.: I-10 O 151/16 entschied, sind die ehemaligen Freunde Miteigentümer an dem Kronkorken geworden. Deshalb durfte nicht ein einzelner von ihnen den Gewinn, einen Audi A 3, für sich alleine beanspruchen und verkaufen. Vielmehr hätten alle Teilnehmer des Wochenendausfluges Anspruch auf einen Teil des Erlöses.
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