Die Kündigung eines Vertrages muss auch ohne Eingabe eines Passwortes möglich sein. Die Telekommunikationsanbieter „NetAachen“ und „NetCologne“ betrieben eine Webseite, auf der der seit Juli 2020 vorgeschriebene Kündigungs-Button nur funktionierte, wenn der Kunde zuvor auch sein Passwort eingegeben hatte. Dies ist unzulässig. Bei der Eingabe reichen die Vertragsdaten aus.
LG Köln, Urteil vom 22.07.2022, 33 O 355/22
LG Köln, Beschluss vom 02.08.2022, 33 O 362/22
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