Wer im Internet mit „Garantiert echten Meinungen“ wirbt, muss deutlich darüber aufklären, dass ein zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden vorgesehenes Schlichtungsverfahren die Berücksichtigung negativer und neutraler Anbieterbewertungen einschränken kann.
BGH-Urteil vom 21.01.2016, I ZR 252/14 – Kundenbewertung im Internet –
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