Kunden haben kein Recht darauf, dass Internethändler eine gut auffindbare Telefonnummer angeben.
Dies sagt zumindest der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes zu einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Internetverkaufsplattform Amazon. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes steht noch aus.
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