Ist das angeblich verletzte Design offenkundig löschungsreif, stellt eine gleichwohl ausgesprochene Abmahnung oder ein sogenanntes „Notice-and-take-down-Verfahren“ bei Amazon eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung dar, die zum Schadensersatz verpflichtet, da sie als unrechtmäßiger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Abgemahnten anzusehen ist. Da ein Design bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmuster bei einer Anmeldung neu und eigenartig sein muss, ist es offenkundig löschungsreif, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind, weil es bereits vor mehr als einem Jahr im Fernsehen gezeigt wurde.
LG Hamburg, Beschluss vom 02.03.2018, 308 O‘63/18 – unberechtigte Schutzrechtsverwarnung bei Amazon
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