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Neuigkeit

Lohnsteuerhilfeverein

Ein Lohnsteuerhilfeverein haftet auch für unlautere Werbemaßnahmen seines Beratungsstellenleiters. Die sogenannte „Erfolgsabwendungspflicht“ ergibt sich daraus, dass der Beratungsstellenleiter bei dem Verein selbst in leitender Funktion tätig ist.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.06.2021, 6 U 84/20


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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Patentanwälte & Rechtsanwälte
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