Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Neuigkeit

Männerspielplatz

Die Wortmarke „Männerspielplatz“ ist rein beschreibend und nicht ein­tragungsfähig. Ihr fehlt für Waren der Klasse 25, wie Bekleidung, Kopfbe­deckungen und Schuhwaren, sowie für Dienstleistungen der Klassen 39 und 41, wie Reisen und Freizeitveranstaltungen, jegliche Unterscheidungskraft.

 

Die Benutzung der Begriffe „Spielzeug“ und „Spielplatz“ für Männer ist im Deutschen üblich, es gibt viele Beispiele für Orte, an denen Männer als Erlebnisvergnügen ihrer Lust zu spielen und im Freien mit schweren Fahrzeugen Erholung, Unterhaltung und Zerstreuung zu finden, nachgehen können. Bekannt sind Bagger- und Panzerpartien.

 

Dass Männer auf einem Spielplatz ähnlich wie Kinder spielen können, erschließt sich daher aus dem Begriff „Männerspielplatz“ unmittelbar. Die Nichtigkeits­entscheidung des Europäischen Amtes für geistiges Eigentum (EUIPO) wurde daher durch das Europäische Gericht bestätigt.

 

EuG, Urteil vom 11.05.2017, T-372/16.


→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de