Die lediglich geringfügig grafisch gestaltete Wortfolge
ist nicht hinreichend originell und unterscheidungskräftig. Es handelt sich um zwei englischsprachige, grammatikalisch korrekte Worte, die für die beanspruchten Dienstleistungen „Plattform zum Kennenlernen anderer Personen“ glatt beschreibend sind. Es handelt sich um eine reine Werbebotschaft, und nicht um einen Herkunftshinweis. Auch die einfachen grafischen Merkmale, wie die gewählte Schriftart und die blaue Farbe, sind nicht herkunftshinweisend.
EuG, T-190/15 – Intervog/HABM (meet me)
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