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Neuigkeit

Markenmäßige Benutzung: World of Warcraft

Die Verwendung der Bezeichnung „World of Warcraft bot“ und „WoW bot“ für Automatisierungssoftware stellt eine Verletzung der geschützten Marken „World of Warcraft“ und „WoW“ dar, die für Online-Computerspiele verwendet werden. Die Verwendung einer fremden Marke als Bestandteil eines eigenen Kennzeichens stellt regelmäßig einen markenmäßigen Gebrauch dar. Auch besteht Verwechslungsgefahr.

 

BGH, GRUR 2017, 397 – World of Warcraft II


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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