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Neuigkeit

Maßnahmen bei Telefonwerbung

Gibt der Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen einer telefonischen Kundenwerbung mündlich eine falsche Rufnummer an, unter der das Unternehmen über längere Zeit nicht erreichbar ist, handelt es sich dabei um einen Wettbewerbsverstoß.

 

Die Pflicht, die richtige Telefonnummer anzugeben, ergibt sich aus Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB.

 

OLG München, Urteil v. 28.02.2019 – 6 U 914/18


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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