Das Widerrufsrecht im Fernabsatz gilt auch für Matratzen aus Online-Shops.
Auch wenn die Schutzfolie entfernt wurde, kann der Käufer die Matratze zurückgeben, wenn sie ihm nicht gefällt. Der Verkäufer kann sie in der Regel mittels einer Reinigung oder Desinfektion wieder verkehrsfähig machen, ohne dass Erfordernisse des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene diesem entgegenstehen.
EuGH, Urteil vom 27.03.2019, C-681/17
slewo // schlafen leben wohnen GmbH ./. Sascha Ledowski.
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