Die Laufzeit eines Patents beträgt maximal 20 Jahre seit dem Anmeldetag. Ab dem 3. Jahr muss eine jährliche Aufrechterhaltungsgebühr bezahlt werden.
Diese beträgt in Deutschland anfangs nur EUR 70,00 und steigert sich bis auf EUR 1.940,00 für das 20. Patentjahr. Über den „Umweg“ der Prioritätsinanspruchnahme kann die maximale Laufzeit eventuell sogar auf 21 Jahre erhöht werden. Für besondere Produkte, wie insbesondere Arzneimittel oder Pflanzenschutzmittel, gibt es noch die Möglichkeit, ein ergänzendes Schutzzertifikat zu beantragen.
→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht