Die Suche nach der richtigen Dosierung für ein Medikament kann die notwendige erfinderische Tätigkeit für eine Patenterteilung beinhalten.
Im Streitfall sollte ein weiterer „PDE 5-Inhibitor“ zur wirksamen Behandlung sexueller Dysfunktion mit möglichst geringen Nebenwirkungen zur Verfügung gestellt werden.
Vorgeschlagen wurde eine Einheitsdosiszusammensetzung von 1mg – 5mg „Tadalafil“ zur täglichen oralen Verabreichung.
Nach Auffassung des Gerichts hatte der Fachmann aufgrund des Standes der Technik Anlass, Tadalafil als mögliche Alternative zu einem bereits bekannten Mittel namens „Sildenafil“ zu verwenden, bei dem mit einer Tagesdosis von 5mg bereits gute Erfolge erzielt worden waren. Im vorliegenden Fall fehlte es somit an der notwendigen erfinderischen Tätigkeit.
BGH, Urteil vom 21.01.2020, X ZR 65/18 – Tadalafil –
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