Modellbauer dürfen den berühmten VW-Bus T1 als Miniatur nachbauen. Der Verbraucher erkennt den Unterschied zum Original. Trotz maßstabs- und original-getreuer Nachbildung können die Verbraucher zwischen einem Modellbauer und der Volkswagen AG unterscheiden. Die Abnehmer werden nicht über die Herkunft der Miniaturen getäuscht, auch wird der gute Ruf von VW nicht unzulässig ausgenutzt.
LG Düsseldorf, 12 O 172/16
Siehe auch BGH, Urteil vom 14. Januar 2010, I ZR 88/08 – Opel Blitz II
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