Eine englische „Dormant-Company“ (ein Unternehmen, das keine oder keine wesentlichen buchhalterisch zu erfassenden Transaktionen vornimmt, gleichwohl jedoch eine Vielzahl von ausschließlichen Lizenzen von Marken einer mit ihr verbundenen Gesellschaft hält) nutzt diese in rechtsmissbräuchlicher Weise aus, wenn sie durch Abmahnungen unangemessen auf Marktteilnehmer einwirkt und versucht, Schadensersatzforderungen oder andere wirtschaftliche Vorteile durchzusetzen. Es handelt sich nicht um ein stimmiges oder seriöses Geschäftsmodell.
OLG Hamburg, Urteil vom 22.06.2017, 3 U 223/16 – Missbräuchlicher Einsatz von Markenrechten (rkr.)
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