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Neuigkeit

Mitbestimmung

Wenn eine Stelle der öffentlichen Verwaltung eigene Social-Mediaseiten oder -kanäle betreibt, liegt möglicherweise eine technische Einrichtung zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung von Beschäftigungen vor, wenn die Möglichkeit besteht, eingestellte Beiträge zu kommentieren. In diesem Fall unterliegt die Einrichtung oder Anwendung der Mitbestimmung des Personalrats.

 

BVerwG, Beschluss vom 04.05.2023, 5 P 16.21


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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