Das Angebot von Kommunikationsanwendungen im iTunes App-Store durch die Firma Apple stellt ein Anbieten im Inland zur Benutzung im Inland dar. Stellt die Anwendung zugleich ein Mittel dar, das geeignet ist, für die Benutzung der Erfindung verwendet zu werden, liegt darin eine mittelbare Patentverletzung im Sinne von § 10 Abs. 1 PatG.
LG München I, Urteil vom 05. Dezember 2019, 7 O 5322/18
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