Das Institut für Rundfunktechnik (IRT) das sowohl von der ARD, als auch vom ZDF betrieben wird, bekommt keinen Schadensersatz in Höhe von EUR 280 Millionen von dem italienischen Patentverwerter Sisvel. Das IRT hatte Sisvel eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorgeworfen, weil diese sich einen Großteil der wirtschaftlichen Erlöse (zusammen mit einem deutschen Patentanwalt) in die eigenen Taschen gesteckt hätten. Den Öffentlich Rechtlichen Sende-Anstalten sollen somit mehr als EUR 300 Millionen aus der weltweiten Vermarktung der Audio- und Videokompressionstechnik gestohlen worden sein.
LG Mannheim, Urteil vom 17.09.2019, kfH
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