Die Verwendung eines „Hangtags“ mit einer stilisierten Hose, auf der sich eine Ziernaht (Stitching) auf den Gesäßtaschen befindet, stellt eine markenmäßige Benutzung einer eingetragenen Unionsmarke dar.
LG-Hamburg, Urteil vom 30.06.2015, 416 HK O 186/14
– Arcuate Hangtag –
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