Die Preiserhöhungsklausel von Netflix ist rechtswidrig. Der Streaming-Anbieter darf sich nicht vorbehalten, gelegentlich die Preise für seine Dienste zu ändern. Erforderlich ist vielmehr, dass konkrete Kostensteigerungen umgelegt werden, die im Einzelnen offenzulegen sind. Preiserhöhungen, um den Gewinn zu steigern, sind dagegen unzulässig.
BGH, Beschluss vom 15.04.2021, I ZR 23/20 – Netflix –
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