Die 11. Ausgabe der Klassifikation von Nizza (NCL 11-2017) enthält mehrere Klassenänderungen.
Medizinische- und desinfizierende Seifen fallen nunmehr nicht mehr in Klasse 03, sondern in Klasse 05.
In Klasse 03 fallen nur noch nicht medizinische Produkte.
Werkzeuggriffe werden nicht mehr nach ihrem Material, sondern nach Ihrer Funktion in Klassen 08 oder 21 zugeordnet, so z.B. Messergriffe, Sensenstiele und Griffe für handbetätigte Werkzeuge der Klasse 08, Besenstiele der Klasse 21.
Handbetätigte Werkzeuge und Geräte (Klasse 08) und Geräte für Haushalt und Küche (Klasse 21) werden neu abgegrenzt. Neu in Klasse 21 sind Eiszangen, Salatzangen, Servierkellen, Stößel und Mörser für die Küche, Eisportionierer. Umbenannt wurden Schaber im Spatel für die Küche, Schaufeln (Tafelzubehör in Schaufeln für Haushaltszwecke). Umklassifiziert wurden Schöpfkellen für Wein, Nussknacker und Zuckerzangen von Klasse 08 in Klasse 21.
Elektrisch beheizte Bekleidungsstücke gehören zukünftig ebenso wie elektrisch heizbare Socken nicht mehr in Klasse 09, sondern in Klasse 11.
Kleine dekorative Gegenstände, Verzierungen und Anhänger werden grundsätzlich in Klasse 26 klassifiziert, es sei denn, es geht um Juwelier- oder Schmuckwaren (Klasse 14).
Milchersatz kommt in Klasse 29, ebenso wie Getränke auf der Basis von Mandelmilch oder auf der Basis von Erdnussmilch.
Wenn verarbeitete Samenkörner (bisher Klasse 29) als Gewürz dienen, fallen sie zukünftig in Klasse 30, ebenso wie Sesamkörner und Leinsamen für Speisezwecke (Gewürz). Verarbeitete Samenkörner als solche bleiben in Klasse 29.
Sicherheitsdienstleistungen werden künftig differenziert in die „physische Sicherheit“ (Klasse 45) und „Datensicherheit“ in Klasse 42.
Klasse 42 umfasst Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung, Überwachung von Computersystemen zur Erkennung von unberechtigten Zugriffen und Datenschutzverletzungen, elektronische Überwachung von personenbezogenen Daten zur Erkennung von Identitätsdiebstahl über das Internet, Beratung auf dem Gebiet der Internetsicherheit und der Datensicherheit.
In Klasse 45 fällt die Beratung auf dem Gebiet der physischen Sicherheit und Sicherheitskontrollen von Gepäck.
Schraubstockbänke, Regal aus Metall oder nicht aus Metall, wandern ebenso wie Speiseschränke von Klasse 06 einheitlich in Klasse 20, während Schornsteinmäntel aus Metall in Klasse 06, nicht aus Metall in Klasse 19 eingruppiert werden. Schlafsäcke für Campingzwecke (bisher Klasse 20) sind nunmehr Schlafsäcke (Klasse 20). Rosenkränze wandern von Klasse 16 in Klasse 14, während Benzol und Benzin (Kohlenwasserstoff) von Klasse 04 in Klasse 01 umziehen.
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