Die chinesische Firma Super Union Holding hat am 02.11.2017 den Onlinemarktplatz Amazon wegen Verwendung des Begriffs „Black Friday“ verklagt. Sie ist unter anderem Inhaberin der deutschen Marke DE 30 2013 057 574, Wortmarke „Black Friday“, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 35 und 41. Allerdings sind bereits 14 Löschungsanträge gegen diese Marke wegen mangelnder Unterscheidungskraft anhängig. Auch gegen die weitere deutsche Marke DE 30 2016 028 963 „Super Friday“ wird geklagt. Sie ist unter der Registernummer IR 1 358 989 auch für Österreich international registriert.
Amazon verwendet „Black Friday“ neben seiner eigenen Marke „Cyber Monday“ für Schnäppchenangebote, obwohl die Chinesen die Exklusivrechte für den Handel im Internet an die eigens gegründete Firma Black Friday GmbH mit Sitz in München und Wien übertragen hat. Mit einer Entscheidung über die Löschungsanträge, ist nach Angabe des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) nicht vor Januar 2018 zu rechnen.
LG Hamburg, Aktenzeichen 312 O 432/17.
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