Lufttrockungssysteme, Papier-Handtücher und Stoff-Handtücher stehen zueinander in Konkurrenz. Wegen umstrittener Studien hat das Landgericht Köln nun die Werbung „Nur Dyson ist hygienisch, ökonomisch und ökologisch. Für Papier gilt das nicht.“ verboten. Dyson hatte verschwiegen, dass eine Studie, wonach die Bakterienanzahl bei Verwendung seiner Turbohandtrockner tatsächlich um 40 % reduziert werde, von Dyson selbst beauftragt wurde. Deshalb sei die reißerische Reklame irreführend.
LG Köln, Urteil vom 11. März 2020, 84 O 204/19, n.Rk.
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