Das österreichische Markenrecht wurde zum 01.09.2017 geändert.
Neu eingeführt wurde die Gewährleistungsmarke.
Die 10-jährige Schutzdauer wird ab dem Anmeldedatum und nicht, wie bislang ab dem Eintragungsdatum berechnet. Auch bereits registrierte Marken fallen unter diese neue Fristberechnung. Bestehende Markenportfolios müssen entsprechend überprüft und die Überwachung umgestellt werden.
Eingetragene Marken können auf Antrag geteilt werden.
Eingetragene Marken können nicht mehr, wie bisher, auf zusätzliche Waren und Dienstleistungen erweitert werden.
Die amtlichen Gebühren wurden reduziert, stattdessen wurde eine Zusatzgebühr für besonders dringliche Anmeldungen eingeführt.
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